Die Wenigsten beschäftigen sich zu Lebzeiten gerne aktiv mit ihrem Tod und der Beisetzung, obwohl das aus verschiedenen Gründen ein essenzielles Thema ist. Wenn Sie frühzeitig alle Vorkehrungen rund um Ihre Beisetzung regeln, nehmen Sie Ihren Angehörigen einen nicht unerheblichen organisatorischen und finanziellen Ballast ab. Außerdem können Sie sicher sein, dass Ihre Beisetzung nach Ihren Wünschen stattfindet.
Bestattungsvorsorge bringt Ihnen und den Angehörigen viele Vorteile:
WICHTIG ZU WISSEN:
Die Bestattungsvorsorge sollte außerhalb des Testaments festgehalten werden, da das Testament meist erst nach der Beisetzung eröffnet wird.
Damit Sie bestmöglich für Ihre eigene Bestattung vorgesorgt haben, müssen möglichst viele Details rund um den Ablauf festgelegt werden. Sie sollten ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die Bestattungskosten abgedeckt sind.
Die lückenlose Bestattungsvorsorge beinhaltet folgende Aspekte:
Follmann Bestattungen kümmert sich um Ihre Bestattungsvorsorge! Gemeinsam fixieren wir alle Einzelheiten Ihrer Beisetzung vertraglich in einem Bestattungsvertrag. Der Vertrag ist über den Tod hinaus wirksam und verbindlich. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Begräbnis nach Ihren Wünschen organisiert und abgehalten wird.
Der Vorsorgevertrag sollte folgenden Angaben beinhalten:
Die Kosten für ihre Beisetzung werden im Voraus an uns gezahlt. Dadurch sind die Kosten der Bestattung gedeckt und Ihren Angehörigen entsteht kein finanzieller oder organisatorischer Aufwand.
Die Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie zu Lebzeiten regeln, wie Ihre Beisetzung organisiert werden soll. Im Unterschied zum Bestattungsvorsorgevertrag ist mit der Verfügung lediglich der Ablauf gesichert, nicht aber die finanzielle Absicherung Ihrer Beisetzung. Für den Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung gibt es keine Vorgaben – Sie entscheiden selbst, was Sie darin festhalten möchten.
Welche Punkte sollten in der Bestattungsverfügung festgehalten werden?
Eine Bestattungsverfügung ist grundlegend bindend. Die ausformulierten Vorstellungen müssen im Rahmen geltender Gesetze formuliert sein. Außerdem muss die Finanzierung der Bestattung den Erben zumutbar sein.
Sie haben Fragen zur Bestattungsverfügung? Follmann Bestattungen aus Bengel berät Sie gerne ausführlich dazu!
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Sie wurde im Jahr 2006 von einem Netzwerk aus geprüften Bestattern aufgebaut und stellt eine sehr gute Alternative zur Sterbegeldversicherung dar.
Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge – Treuhandvertrages
Follmann Bestattungen berät Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um das wichtige Thema Bestattungsvorsorge via Treuhandkonto!
Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten wichtiger denn je. Die Sterbegeldversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag, das heißt:
Follmann Bestattungen berät Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um das wichtige Thema Bestattungsvorsorge via Sterbegeldversicherung!
*Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Vers.-Summe, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.
Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird: in der letztwilligen Verfügung, dem Testament. Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen. Wichtig für Sie zu wissen: Wir können Ihnen hier nur einen groben Einblick in dieses Thema geben. Bei detaillierten Fragen dazu sollten Sie einen Fachmann konsultieren.
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.
Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.