Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge – zu Lebzeiten für den Todesfall vorsorgen!

Die Wenigsten beschäftigen sich zu Lebzeiten gerne aktiv mit ihrem Tod und der Beisetzung, obwohl das aus verschiedenen Gründen ein essenzielles Thema ist. Wenn Sie frühzeitig alle Vorkehrungen rund um Ihre Beisetzung regeln, nehmen Sie Ihren Angehörigen einen nicht unerheblichen organisatorischen und finanziellen Ballast ab. Außerdem können Sie sicher sein, dass Ihre Beisetzung nach Ihren Wünschen stattfindet.

Vorteile

Bestattungsvorsorge bringt Ihnen und den Angehörigen viele Vorteile:

  • Organisation der Beisetzung: Sie planen und organisieren zu Lebzeiten Ihre Bestattung. Alle Entscheidungen liegen in Ihrer Hand. Wahl der Beisetzung, Musikauswahl, Dekoration, Trauerfloristik: die ausführliche Vorsorge ermöglicht Ihnen eine Bestattung ganz nach Ihren Wünschen.
  • Absicherung der Wünsche: Die persönlichen Wünsche werden schriftlich festgehalten und sind bindend. Ihre Angehörigen können nicht ohne triftigen Grund von diesen Vorgaben abweichen.
  • Bezahlung der Bestattung: Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Bestattungsvorsorge schließt diese Lücke, denn Gebühren und Bestattungskosten werden bereits zu Lebzeiten gezahlt. Somit stellen Sie sicher, dass in Ihrem Todesfall die Kosten der Beisetzung gedeckt sind.
  • Sie entlasten Ihre hinterbliebenen Angehörige – finanziell und organisatorisch!


WICHTIG ZU WISSEN:
Die Bestattungsvorsorge sollte außerhalb des Testaments festgehalten werden, da das Testament meist erst nach der Beisetzung eröffnet wird.

Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge

Damit Sie bestmöglich für Ihre eigene Bestattung vorgesorgt haben, müssen möglichst viele Details rund um den Ablauf festgelegt werden. Sie sollten ebenfalls dafür Sorge tragen, dass die Bestattungskosten abgedeckt sind.

Die lückenlose Bestattungsvorsorge beinhaltet folgende Aspekte:

  1. Bestattungsvorsorgevertrag
  2. Absicherung der Vorsorge über ein Treuhandkonto
  3. Bestattungsverfügung
  4. Sterbegeldversicherung

Bestattungsvorsorgevertrag – Vorsorge über den Tod hinaus.

Follmann Bestattungen kümmert sich um Ihre Bestattungsvorsorge! Gemeinsam fixieren wir alle Einzelheiten Ihrer Beisetzung vertraglich in einem Bestattungsvertrag. Der Vertrag ist über den Tod hinaus wirksam und verbindlich. Somit stellen Sie sicher, dass Ihr Begräbnis nach Ihren Wünschen organisiert und abgehalten wird.

Der Vorsorgevertrag sollte folgenden Angaben beinhalten:

  • Bestattungsart: Erdbestattung oder Kremation?
  • Urne/Sarg: Welches Modell? Welche Trauerwäsche?
  • Beisetzungsort & Grabart: Friedhof, Ruhewald, offene See?
  • Beisetzungsart: Klassisch oder freie Bestattung?
  • Grabschmuck: Art und Umfang?
  • Ablauf der Beisetzung: Welche Musik? Welche Dekoration?
  • Grabschmuck: Art und Umfang?
  • Trauerdruck: Kommunizieren Sie Ihre Vorstellungen!


Die Kosten für ihre Beisetzung werden im Voraus an uns gezahlt. Dadurch sind die Kosten der Bestattung gedeckt und Ihren Angehörigen entsteht kein finanzieller oder organisatorischer Aufwand.

Bestattungsverfügung – rein organisatorische Willenserklärung für das letzte Geleit.

Die Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie zu Lebzeiten regeln, wie Ihre Beisetzung organisiert werden soll. Im Unterschied zum Bestattungsvorsorgevertrag ist mit der Verfügung lediglich der Ablauf gesichert, nicht aber die finanzielle Absicherung Ihrer Beisetzung. Für den Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung gibt es keine Vorgaben – Sie entscheiden selbst, was Sie darin festhalten möchten.

Welche Punkte sollten in der Bestattungsverfügung festgehalten werden?

  • Bestattungsart: Erdbestattung oder Kremation?
  • Urne/Sarg: Welches Modell? Welche Trauerwäsche?
  • Beisetzungsort & Grabart: Friedhof, Ruhewald, offene See?
  • Beisetzungsart: Klassisch oder freie Bestattung?
  • Grabschmuck: Art und Umfang?
  • Ablauf der Beisetzung & Trauerfeier: Welche Musik? Welche Dekoration? Gäste? Religiöser Kontext?
  • Grabschmuck: Art und Umfang?
  • WICHTIG: Da die Bestattungsverfügung nicht die finanzielle Abwicklung Ihrer Beisetzung beinhaltet, muss die gewünschte Finanzierung schriftlich festgehalten und belegt werden. Gibt es eine Sterbegeldversicherung oder wird auf Kapital zurückgegriffen?
  • Verantwortlichkeiten festhalten: Bezugsperson & Bestattungsunternehmen


Eine Bestattungsverfügung ist grundlegend bindend. Die ausformulierten Vorstellungen müssen im Rahmen geltender Gesetze formuliert sein. Außerdem muss die Finanzierung der Bestattung den Erben zumutbar sein.

Sie haben Fragen zur Bestattungsverfügung? Follmann Bestattungen aus Bengel berät Sie gerne ausführlich dazu!

Treuhandkonto – Follmann Bestattungen sichert Ihre Vorsorge zuverlässig ab!

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. Sie wurde im Jahr 2006 von einem Netzwerk aus geprüften Bestattern aufgebaut und stellt eine sehr gute Alternative zur Sterbegeldversicherung dar.

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge – Treuhandvertrages

  • Sicherung der Wünsche Ihrer Bestattung durch finanzielle Absicherung.
  • Bessere Verzinsung als bei herkömmlichen Sparbucheinlagen.
  • Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte.
  • Sicherheit der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der Bank, auf die eingezahlt wird.
  • Keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen würden.


Follmann Bestattungen berät Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um das wichtige Thema Bestattungsvorsorge via Treuhandkonto!

Sterbegeldversicherung – die klassische Variante!

Seit 2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Als Konsequenz ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungskosten wichtiger denn je. Die Sterbegeldversicherung ist die Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages über einen zentral geschlossenen Gruppen-Versicherungs-Vertrag, das heißt:

  • ohne Gesundheitsfragen
  • Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
  • mit günstigen Beiträgen
  • ohne bürokratischen Aufwand
  • mit anteiliger Überschussbeteiligung
  • ohne Wartezeit im Leistungsfall*
  • mit Beträgen von 1.500, – EUR bis 10.000, – EUR
  • mit Monats-, Jahres- oder Einmalzahlung


Follmann Bestattungen berät Sie gerne ausführlich zu allen Fragen rund um das wichtige Thema Bestattungsvorsorge via Sterbegeldversicherung!

*Bei Tod im ersten Versicherungsjahr erfolgt eine 12tel-Staffelung der Vers.-Summe, jedoch sofortiger Versicherungsschutz bei Unfalltod.

Erbrecht

Das Testament – der letzte Wille

Jeder Mensch hat das Recht, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Ort, die Form und den Ablauf seiner Beerdigung zu bestimmen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Wunsch schriftlich festgehalten wird: in der letztwilligen Verfügung, dem Testament. Der formal korrekt verfasste letzte Wille ist bindend für die Angehörigen. Wichtig für Sie zu wissen: Wir können Ihnen hier nur einen groben Einblick in dieses Thema geben. Bei detaillierten Fragen dazu sollten Sie einen Fachmann konsultieren.

  • Liegt kein Testament vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über das gesamte Prozedere.
  • Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten.
  • Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten.
  • Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades.
  • Im Zweifelsfall kann bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Angehörigen gleichen Grades die Polizei- oder die Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.

Die gesetzliche Erbfolge: Alles der Reihe nach

Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.

  • Erben erster Ordnung sind:Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung sind:Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben dritter Ordnung sind:Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine
  • Unter dem Menüpunkt Gesetzliche Erbfolgeerfahren Sie mehr.

Weitere wichtige Regelungen

  • Nicht eheliche und eheliche Kinder sind in der ersten Ordnung gleichgestellt. Auch adoptierte Kinder fallen darunter.
  • Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, schließt er alle Verwandten nachfolgender Ordnung aus.
  • Das Erbrecht eines gestorbenen Verwandten geht auf dessen Kinder über. Das Erbrecht des Ehegatten gilt nur, wenn er mit dem Erblasser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war.
  • Sind Erben erster Ordnung vorhanden, dann erhält der überlebende Ehepartner ein Viertel der Erbschaft sowie die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, das so genannte Voraus.
  • Im Falle der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel.
  • Erbberechtigte Abkommen des Erblassers, die nicht aus der durch Tod aufgelösten Ehe stammen, erhalten vom überlebenden Ehegatten Mittel zu einer angemessenen Ausbildung.
  • Im Falle der Gütertrennung erbt der überlebende Ehegatte bei einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen, bei drei oder mehr Kindern ein Viertel.
  • Wenn weder Ehegatte noch sonstige Verwandten des Erblassers leben
    oder wenn Erbberechtigte die Erbschaft ausschlagen, dann erbt Vater

Gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Hat der Verstorbene (Erblasser) kein Testament hinterlassen und zu Lebzeiten auch keinen Erbvertrag abgeschlossen, gilt die sog. gesetzliche Erbfolge.